Service

1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) & BG
Da unsere Praxis über eine Zulassung für sämtliche gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften verfügt, können Sie Ihre Therapie problemlos über ein Kassenrezept in Anspruch nehmen. Die medizinische Notwendigkeit wird vorab von Ihrer Hausarzt- oder Facharztpraxis festgestellt. Liegt eine entsprechende Indikation vor, erhalten Sie dort eine Heilmittelverordnung (Muster 18), mit der Sie sich frei für unsere Praxis entscheiden können.

Die Krankenkassen tragen den Hauptteil der Therapiekosten. Als gesetzlich versicherte Person leisten Sie lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Diese setzt sich zusammen aus einer Pauschale von 10 € pro Verordnung sowie einem Eigenanteil von 10 % des gesamten Behandlungswertes. Bei Fragen zu den genauen Gebühren oder einer eventuellen Zuzahlungsbefreiung beraten wir Sie gerne persönlich.
Weiterführende Details zur Verordnungspraxis finden Sie auf den Informationsseiten des DVE.

2. Privatversicherte
In der Regel erstatten private Krankenversicherungen die Aufwendungen für ergotherapeutische Leistungen. Da die Tarife und Erstattungssätze der privaten Anbieter jedoch stark variieren, kann es vorkommen, dass die Kosten nicht in jedem Fall vollständig abgedeckt werden. Wir legen Ihnen daher nahe, vor dem Start der Therapie Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten und die Kostenübernahme kurz prüfen zu lassen.

3. Ärztliche Verordnungen & Behandlungsformen
Die Grundlage für jede ergotherapeutische Intervention (einschließlich der Anpassung individueller Schienen) ist ein vom Arzt ausgestelltes Rezept – die sogenannte Heilmittelverordnung. Sobald eine medizinische Indikation vorliegt, übernehmen die Kostenträger im Regelfall die anfallenden Gebühren.

Je nach Therapieziel und Krankheitsbild stehen den verordnenden Ärzten vier klassische Behandlungsformen zur Verfügung, die sich in ihrer Dauer und den therapeutischen Schwerpunkten unterscheiden:

  • Motorisch-funktionelle Therapie: Gezieltes Training zur Wiederherstellung und zum Erhalt körperlicher Funktionen und Bewegungsabläufe.
  • Sensomotorisch-perzeptive Therapie: Förderung der Sinneswahrnehmung und deren Koordination mit dem Bewegungsapparat.
  • Hirnleistungstraining / Neuropsychologische Therapie: Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen.
  • Psychisch-funktionelle Therapie: Begleitung bei emotionalen, psychosozialen oder mentalen Belastungen zur Stärkung der Alltagsbewältigung.

Tiefergehende Informationen zu den jeweiligen Diagnosegruppen und den rechtlichen Rahmenbedingungen der Heilmittelverordnung bieten der Heilmittelkatalog sowie das Informationsportal des DVE.

Vergütung der Leistungen

  • Motorisch-funktionelle Therapie | 30 Min. 84,50 €
  • Sensomotorisch-perzeptive Therapie | 45 Min. 113,87 €
  • Psychisch-funktionelle Therapie | 60 Min. 149,23 €
  • Hirnleistungstraining | 30 Min. 85,40 €
  • Hirnleistungstraining i. d. Gruppe (kein Hausbesuch) | 45 Min. 26,96 €
  • Hausbesuchspauschale 41,34 €
  • Ergotherapeutische Bedarfsanalyse (Erstbefund / Neubeginn) | Einmalig 62,34 €
  • Therapeutischer Bericht (max. 2 Seiten) 75,00 €
  • Ergänzende thermische Anwendungen 12,00 €

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